
Aktuelles
Energiewende-Förderprogramm eingekürzt

Ausstellung von Energieausweisen, Beratung zur Sanierung von Gebäuden als Einzel- oder Komplettmaßnahmen – diese Dinge fallen in die regelmäßigen Aufgaben eines Energieberaters. Sie stellen einen festen Baustein der Gebäude-Energiewende dar. Damit Energieberater auch vom Bürger wahrgenommen werden, wurden die Leistungen mit bis zu 80 % vom Staat gefördert. Mit dieser Förderung rudert die Regierung stückweise zurück. Es muss gespart werden. Die Förderung bei Inanspruchnahme eines Energieberaters beschränkt sich mittlerweile auf nur noch 50 %. Große und vor allem rechtzeitige Ankündigungen zur Kürzung der Förderung gab es nicht. Bereits geschriebene Kostenvoranschläge der Energieberater müssen jetzt vom Bürger mit einem geringeren Förderanteil kalkuliert werden.
Ähnliche Artikel
- Keine Hinweispflicht für erkennbare Mängel beim Wohnungsverkauf
- Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
- Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung
- Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
- Vermietung von Ferienwohnungen – eigennützige Treuhand
- Hausreinigung – und die Folgen für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung
- Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-Jahres-Frist
- Vermieter können Schadensersatz weiterhin fiktiv berechnen
- Eigenbedarfskündigung bei Senioren
- PV-Anlage: Wer kann die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen?

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!
Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.