
Aktuelles
Weihnachtsspenden nachweisen

Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation gespendet hat, kann diese Zahlung als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Wenn die Spende per Überweisung getätigt wird und dabei den Betrag von 300 EUR nicht überschreitet, genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation nach einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Finanzcheck zum Jahresende
- Vorabpauschale auf Investmentfonds
- Zinsrückgang bei Festgeld

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!
Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.