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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Hausangestellte


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Das EuGH-Urteil vom 19. Dezember 2024 (C-531/23) zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte in Spanien hat auch Auswirkungen auf Deutschland.
Bisher mussten Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeiten von Hausangestellten nicht dokumentieren. Nach der Entscheidung des EuGH haben sie jedoch nun das gleiche Recht auf Arbeitszeiterfassung wie andere Arbeitnehmer.
In der Praxis könnte die Umsetzung jedoch erschwert sein, da laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft über 90 % der Hausangestellten in Deutschland schwarzarbeiten.
Quelle: EuGH, Urteil v. 19.12.2024, C-531/23

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