Header Aktuelles

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft


Copyright: https://de.123rf.com/profile_scyther5

Das Urteil des BFH vom 3. Juli 2025 (IV R 6/23) klärt die Gebührenfestsetzung für verbindliche Auskünfte bei mehreren Antragstellern. Im Streitfall planten die acht Kläger eine Umstrukturierung ihrer Gesellschaft. Sie baten das Finanzamt hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft gemäß § 89 AO. Haben mehrere Personen gemeinsam eine verbindliche Auskunft beantragt und wurde ihnen die Auskunft einheitlich erteilt, darf das Finanzamt gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festsetzen. Sämtliche Antragsteller haften als Gesamtschuldner für diesen Betrag.
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist es dafür nicht erforderlich, dass besondere Voraussetzungen der Steuer-Auskunftsverordnung erfüllt sind – entscheidend ist die tatsächliche Einheitlichkeit der erteilten Auskunft. Die Praxis der mehrfachen Gebührenerhebung pro Person ist in solchen Fällen unzulässig und es muss einen gemeinsamen Bescheid über nur eine (Höchst-)Gebühr erlassen.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Banner Partner und Berater

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.