Header Aktuelles

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA


Copyright: https://de.123rf.com/profile_sheeler

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 9. Oktober 2025 in seiner Entscheidung (Az. 3 C 14.24) eindeutig klargestellt, dass Arbeitgeber keine Erstattung für die Lohnfortzahlung erhalten, wenn eine Arbeitnehmerin, wie eine medizinische Fachangestellte (MFA), aufgrund behördlich angeordneter Corona-Quarantäne arbeitsunfähig ist – auch wenn die Infektion symptomlos verläuft. Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 Abs. 1 EFZG), nicht aus dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG), weshalb kein Erstattungsanspruch besteht.
Das Gericht begründet dies damit, dass die Quarantäne trotz fehlender Krankheitssymptome eine rechtliche Arbeitsunfähigkeit darstellt, da die Arbeitsleistung physisch nicht möglich ist. Diese Rechtsprechung folgt der Linie des Bundesarbeitsgerichts.
Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie in Quarantänefällen die Lohnfortzahlung leisten müssen, ohne darauf Anspruch auf öffentliche Erstattung zu haben, was besonders für Unternehmen im Gesundheits- und Dienstleistungssektor und auch für niedergelassene Ärzte relevant ist.
Gleichzeitig wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, dass selbstständige Personen, die keine Impfung erhalten haben, im Falle der Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung haben (Az. 3 C 5.24).

Zusammengefasst:
• Arbeitnehmer in behördlich angeordneter Corona-Quarantäne gelten als arbeitsunfähig mit Entgeltfortzahlungsanspruch.
• Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten, haben aber keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.
• Selbstständige ohne Impfschutz erhalten bei Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung.
Diese Urteile haben bedeutende praktische Auswirkungen auf die Arbeitgeberpflichten und Entschädigungsansprüche während der Pandemie.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Banner Partner und Berater

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.