Header Aktuelles

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Auslandsunterkunftskosten nicht von der Wohnungsgröße abhängig


Copyright: https://de.123rf.com/profile_macgyverhh

Das BFH-Urteil vom 17. Juni 2025 (Az. VI R 21/23) stellt klar: Bei der doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland sind die tatsächlichen Unterkunftskosten für eine dienstlich anerkannte Wohnung vollständig abziehbar, unabhängig von der Wohnungsgröße.
Pauschale Kürzungen, etwa wegen einer 140 m²-Grenze, sind unzulässig. Zulässig sind nur Kürzungen um steuerfreie Mietzuschüsse, nicht jedoch weitere Kürzungen durch andere steuerfreie Auslandsbezüge.
Damit betont das Urteil, dass die Anerkennung der Unterkunftskosten nach den dienstlichen Erfordernissen erfolgen muss und schafft Rechtssicherheit für Beamte und entsandte Mitarbeiter. Dies erleichtert die steuerliche Berücksichtigung hoher Auslandsunterbringungskosten bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Banner Partner und Berater

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.