
Aktuelles
Weisungen an Klinikarzt teilweise unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 5. Februar 2026 (Az. 18 SLa 685/25) entschieden, dass Weisungen eines kirchlichen Klinikträgers an den Chefarzt der Frauenklinik zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen teilweise rechtsunwirksam sind.
Der Chefarzt klagte gegen zwei Weisungen vom 15. Januar 2025: (1) Verbot von Abbrüchen in der Klinik (Ausnahme: Lebensgefahr Mutter/Kind) und (2) Einschränkung der Nebentätigkeitsgenehmigung auf Abbrüche. Das Krankenhaus (evangelisch-katholisch) übernahm 2025 die Klinik. Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage ab, die Berufung war teilweise erfolgreich.
Die Weisung zur Kliniktätigkeit ist wirksam: der Arbeitgeber darf Leistungen festlegen (unternehmerische Freiheit), es gibt keinen vertraglichen Anspruch des Arztes auf Abbrüche. Die Nebentätigkeits-Einschränkung ist jedoch unwirksam, da sie die erteilten Genehmigungen überschreitet und keine volle Ausnahmeregelung enthält.
Ähnliche Artikel
- Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
- BFH: Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
- Pauschale für Telematikinfrastruktur soll ab Juli bei den Ärzten ankommen
- Notvertretungsrecht für Ehepartner
- Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
- Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notdienstes und Entnahme von Blutproben für Polizeibehörden
- § 33 EstG – agB bei Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung)
- Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege
- „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig
- Keine Kosten für erste Kopie der Patientenakte

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!
Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.



