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Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen


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In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird darauf hingewiesen, dass nach den §§ 48 bis 48d EStG unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen müssen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Außerdem besteht für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, jeweils eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bundesgebiet. Diese umfasst auch das Lohnsteuerabzugsverfahren sowie die Einkommensbesteuerung der von diesen Unternehmen im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland.
Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002, BStBl I Seite 1399; vom 4. September 2003, BStBl I Seite 431 und vom 20. September 2004, BStBl I Seite 862. Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Hier der Shortlink zum Schreiben: https://www.tinyurl.com/2mcp83j2

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