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Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse


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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Stellung bezogen zur einkommensteuerlichen Behandlung pauschaler Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Gesetzliche Krankenkassen können Prämien (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten wie beispielsweise eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, ein Gesundheits-Checkup oder Vorsorgeuntersuchungen gewähren. Im Schreiben vom 7. Oktober 2022 behandelt das BMF folgende Regelungen:
– Anwendungsregelung
– Vorläufige Steuerfestsetzung bis 2015
– Änderung der Einkommensteuerfestsetzung für Besteuerungszeiträume bis 2016
– Verfahrensrechtliche Hinweise
– Vorlage einer Papierbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse in bestimmten Fällen
– Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2021
 
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Shortlink: https://www.tinyurl.com/bdhdkvf6
Quelle: BMF, Schreiben v. 7.10.2022, IV A 3 – S 0338/19/10006 :009

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