Header Aktuelles

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Keine Kosten für erste Kopie der Patientenakte


Copyright: https://de.123rf.com/profile_elleaon

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Patient das Recht hat, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Der EuGH stellt klar, dass das Recht der Menschen, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, einen sehr hohen Stellenwert hat.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Banner Partner und Berater

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.