Header Aktuelles

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Kein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung


Copyright: https://de.123rf.com/profile_kritchanut

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 14. Dezember 2022 verkündet, dass eine Bank für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens (in AGB geregelt) keine Gebühren von Kunden verlangen darf. Die Berechnung der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehöre – unabhängig von § 493 Abs. 5 BGB – zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern.
Die beklagte Bank hatte in ihren AGB und dem dazugehörigen Preisverzeichnis Darlehensnehmer bei vorzeitiger Rückführung des Darlehens verpflichtet, für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein pauschales Entgelt in Höhe von 100 EUR zu zahlen. Das OLG führte aus, dass die Banken eine Informationspflicht gegenüber den Kunden haben. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beinhalte komplexe Rechenoperationen, die der durchschnittliche Verbraucher selbst nicht zu leisten in der Lage sei.
Verbraucher sollten nun prüfen, ob sie eine bezahlte Gebühr für die Berechnung zurückfordern können.
Quelle: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2022 – 17 U 132/21 –

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Banner Partner und Berater

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!

Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Mandanten aller Größenordnungen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung regional, überregional und auf partnerschaftlicher Basis. Teilen Sie uns einfach mit, wie wir Ihnen behilflich sein können.